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Altersvorsorge und Rente

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse - besonders effektiv bei unbegrenzter Beitragshöhe

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die rechtlich selbstständig ist und auf ihre Leistungen keinerlei Rechtsanspruch gewährt. Sie wird getragen von einem oder mehreren Unternehmen. Im letztgenannten Fall spricht man von der Gruppenunterstützungskasse. Als Rechtform kann eine GmbH, ein eingetragener Verein (e.V.) oder eine Stiftung gewählt werden.

Die Unterstützungskasse zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird finanziert über die freiwilligen Zuwendungen ihrer Trägerunternehmen, also über die Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse durchführen. In den Grenzen des § 4 d Einkommensteuergesetz können diese Zuwendungen für die U-Kasse als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Des Weiteren finanziert sich die Unterstützungskasse aus den Erträgen aus dieser Kapitalanlage. Dabei ist die Unterstützungskasse grundsätzlich frei in der Anlage Ihres Vermögens. Sofern Sie ihr Vermögen in Rückdeckungsversicherungen anlegt, spricht man von der „Rückdeckenden Versicherungskasse“. Andernfalls handelt es sich um eine sogenannte „pauschal dotierten Unterstützungskasse“. Besonders für große Unternehmen eignet sich die Einrichtung einer eigenen Unterstützungskasse. Kleinere Firmen haben die Möglichkeit, sich einer Gruppenunterstützungskasse anzuschließen.

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