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Altersvorsorge und Rente

Pensionskasse

Pensionskasse - einfach, unbürokratisch und steuerlich klar geregelt

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt. Der Arbeitgeber entrichtet die Beiträge, welche als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Es ist i. d. R. eine steuerbegünstigte volle Vorfinanzierung der zugesagten Leistungen während der Aktivzeit des Arbeitnehmers möglich. Die Beiträge des Arbeitgebers sind beim Arbeitnehmer grundsätzlich zu versteuern – jedoch erfolgt in Grenzen eine pauschale Besteuerung bzw. sogar teilweise eine steuerfreie Belassung.

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