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Altersvorsorge und Rente

Pensionsfonds

Pensionsfonds - baV mit höheren Renditechancen

Beim Pensionsfonds handelt es sich ebenfalls um einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Er ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, der seinen Versorgungsberechtigten einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die versicherten Leistungen einräumt.

Um ggf. höhere Renditen zu erzielen, sind die Anlagevorschriften etwas liberaler als bei den Pensionskassen. Dennoch unterliegt der Pensionsfonds der Versicherungsaufsicht. Dabei wird der Leistungsausfall bei Kapitalverlust ausgeschlossen, denn der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass für den Versorgungsfall zumindest der Betrag der eingezahlten Beiträge bereit steht.

Der Arbeitgeber kann seine Beiträge als Betriebsausgaben verbuchen. Für den Arbeitnehmer sind die Beitragszahlungen teilw. von der Steuer befreit.

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