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Altersvorsorge und Rente

Direktzusage - Pensionszusage

Einfach, unbürokratisch und steuerlich klar geregelt

Die Direktzusage entspricht einer unmittelbaren Versorgung und wird häufig auch als Pensionszusage bezeichnet. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber selbst der Versorgungsträger. Er trägt dabei alle abgesicherten Risiken selbst – also sowohl alle biometrischen Risiken als auch die Kapitalanlagerisiken, die mit dem Kapitaldeckungsverfahren verbunden sind.

Um diese Risiken zu begrenzen, werden oftmals sogenannte Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Finanziell ausgewiesen werden die Versorgungsverpflichtungen in Form von Pensionsrückstellungen. In der Bilanz ist darüber hinaus der Wert der Rückdeckungsversicherung entsprechend zu aktivieren.

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