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Altersvorsorge und Rente

Direktversicherung

Direktversicherung - einfach, unbürokratisch und steuerlich klar geregelt

Gemäß (§ 1b Abs.2 S.1 BetrAVG) ist die Direktversicherung einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihre betriebliche Variante entspricht prinzipiell einer ganz normalen privaten Lebensversicherung, wobei jedoch der Arbeitgeber in diesem Fall der Versicherungsnehmer ist. Auch die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt, gleich die Kosten innerbetrieblich arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sind.

Der Vertragsabschluss erfolgt in jedem Fall auf das Leben des Arbeitnehmers. Ihm oder seinen Hinterbliebenen obliegt ein direkter Rechtsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen - es ist die Rede vom so genannten Bezugsrecht auf die vereinbarten Versicherungsleistungen.

Mit anderen Worten: Zwar ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer in der Direktversicherung, eine Auszahlung im Versorgungsfall wird vom Versicherer aber direkt an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene getätigt. Im Gegenzug werden die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge für den Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Lohn behandelt.

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