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Altersvorsorge und Rente

Betriebliche Altersvorsorge

Kann der Arbeitgeber meine private Altersvorsorge fördern?

Altersvorsorgewirksame Leistungen nutzen, private Rente ausbauen

Arbeitnehmersparzulagen haben in der Vergangenheit vermögenswirksame Leistungen wie etwa das Bausparen begünstigt. Jetzt sind diese branchenabhängig (etwa für Baugewerbe, Chemie- oder Metallindustrie) zu altersvorsorgewirksamen Leistungen umgewandelt worden.
Auf diese Weise kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Geregelt wird dieser Finanzfluss durch den abgeschlossenen Tarifvertrag. Arbeitnehmer mit neu abgeschlossenen Verträgen haben so keinen Zugriff mehr auf vermögenswirksame Leistungen, können aber mit dem Arbeitgeber altersvorsorgewirksame Leistungen vereinbaren.

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Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Einfach, unbürokratisch und steuerlich klar geregelt

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Säulen der Altervorsorge. Und sie hat durch das jüngst immer weiter sinkende Versorgungsniveau bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch an Bedeutung hinzugewonnen. Wie interessant eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung sein kann, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

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Autor: Altersvorsorge-Rente | 08.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersvorsorge


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