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Altersvorsorge und Rente

Kann der Arbeitgeber meine private Altersvorsorge fördern?

Altersvorsorgewirksame Leistungen nutzen, private Rente ausbauen

Arbeitnehmersparzulagen haben in der Vergangenheit vermögenswirksame Leistungen wie etwa das Bausparen begünstigt. Jetzt sind diese branchenabhängig (etwa für Baugewerbe, Chemie- oder Metallindustrie) zu altersvorsorgewirksamen Leistungen umgewandelt worden.
Auf diese Weise kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Geregelt wird dieser Finanzfluss durch den abgeschlossenen Tarifvertrag. Arbeitnehmer mit neu abgeschlossenen Verträgen haben so keinen Zugriff mehr auf vermögenswirksame Leistungen, können aber mit dem Arbeitgeber altersvorsorgewirksame Leistungen vereinbaren.

Bezieht der Arbeitnehmer aus einem älteren Tarifvertrag noch immer vermögenswirksame Leistungen etwa für den Bausparvertrag, bleiben diese von Bestand. In Zukunft kann der Arbeitgeber durch diese Umwidmung der vermögenswirksamen Leistungen langfristig die Altersvorsorge unterstützen. Wie bei der privaten Altersvorsorge gilt: je zeitiger man zu sparen beginnt, desto mehr hat man später davon. Verschenken Sie kein Geld, informieren Sie sich über die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge auf altersvorsorge-rente.net.


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