Kann der Arbeitgeber meine private Altersvorsorge fördern?
Altersvorsorgewirksame Leistungen nutzen, private Rente ausbauen
Arbeitnehmersparzulagen haben in der Vergangenheit vermögenswirksame Leistungen wie etwa das Bausparen begünstigt. Jetzt sind diese branchenabhängig (etwa für Baugewerbe, Chemie- oder Metallindustrie) zu altersvorsorgewirksamen Leistungen umgewandelt worden.
Auf diese Weise kann der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Geregelt wird dieser Finanzfluss durch den abgeschlossenen Tarifvertrag. Arbeitnehmer mit neu abgeschlossenen Verträgen haben so keinen Zugriff mehr auf vermögenswirksame Leistungen, können aber mit dem Arbeitgeber altersvorsorgewirksame Leistungen vereinbaren.
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Autor: Altersvorsorge-Rente | 07.09.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersvorsorge, Private Altersvorsorge

