Sicher in die Rente vor 67 mit zusätzlicher Vorsorge
Zusätzlich vorsorgen, früheren Ruhestand ermöglichen
Trotz der eingeführten ‚Rente mit 67’ kann noch immer mit 65. Lebensjahr eine zusätzliche Altersvorsorge ausgezahlt werden oder sogar noch davor, allerdings sind hierfür entsprechende Altersgrenzen zu beachten.
Steuerlich gefördert wird die private Altersvorsorge, wenn Riester-Verträge erst ab einem Alter von 60 Lebensjahren Rentenleistungen ausschütten. Diese Untergrenze ist bei der Riester Rente für alle Verträge bis 2012 durch den Bestandschutz geschützt. Demnach bleiben diese Verträge von einer erneuerten Anhebung der Untergrenze unbeachtet. Allein das Datum, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde, zählt.
Schließt man seinen Vertrag nach 2012 ab, dann erhöht sich die Altersgrenze auf 62 Jahre. Wer seinen Ruhestand dann bereits mit 60 antreten will, bekommt keine staatlichen Zuschüsse für seine private Altersvorsorge. Berechnen Sie auf altersvorsorge-rente.net Ihre Möglichkeiten für einen früheren Ruhestand und sichern Sie sich Ihre „Rente vor 67“.
Autor: Altersvorsorge-Rente | 04.08.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester-Rente

