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Altersvorsorge und Rente

Juni 2008

Wann soll ich mit der privaten Altersvorsorge beginnen?

Frühzeitig Zinseffekte nutzen, spätere Vorsorge optimieren

Wer für seine Altersvorsorge spart, kann den Zinseszins zu seinem Vorteil nutzen. So kann der Sparer selbst aus kleinen Raten große Summen schlagen. Bis zu Zwei-Drittel der angepeilten Versicherungssumme können allein aus Zins und Zinseszins entstehen. Derartige Gewinne sind nur durch langfristige Sparpläne möglich. Daher sollten bereits Schulabgänger beginnen, über Ihre Altersvorsorge nachzudenken, selbst wenn Beiträge für die private Rente zunächst schwer fallen.

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Autor: Altersvorsorge-Rente | 26.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge


Kann ich meine Riester-Rente vererben?

Vorsorge vererben, Riester-Vorteile nutzen

Bevor Sie eine Riester Rente abschließen, empfiehlt es sich die Kriterien zur Vererbung Ihrer Altersvorsorge zu prüfen. Denn abhängig vom gewählten Riester-Produkt, bedingen sich wiederum unterschiedliche Folgen für Ihre Erben. Prinzipiell können Sie Ihre Hinterbliebenen mit Ihrer Riester-Rente beerben. Allerdings müssen hierbei Ihre Beiträge von den staatlichen Zuschüssen getrennt betrachtet werden. Denn die staatliche Förderung ist bisher allein an den Ehegatten übertragbar.

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Autor: Altersvorsorge-Rente | 23.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester-Rente


Wie wird die Rente mit 67 in meiner Rentenplanung berücksichtigt?

Beste Vorsorgegrundlagen durch die Renteninformation sichern

Die Renteninformation zur gesetzlichen Rente hat auf die neu beschlossene Rente mit 67 reagiert. Jetzt informiert sie zusätzlich zur denkbaren Rentenhöhe über den Zeitpunkt, an dem der Versicherte sein Rentenalter erlangt. Denn von der Rente mit 67 sind stufenweise alle Versicherten betroffen, die 1947 und später geboren worden sind.

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Wie funktioniert die Rürup Rente?

Steuern sparen vom ersten Moment an mit der Basisrente

Steuerlich absetzbar, sicher und die Absicheurng des Langlebigkeitsrisikos – das sind Vorteile der Rürup Rente. Daher ist sie besonders lukrativ für Freiberufler und Selbstständige, denn alle Beitragszahlungen sind von Anfang an steuermindernd. So drückt sich die staatliche Förderung für diese Variante der zusätzlichen Altersvorsorge allein in der Steuer aus. Alleinstehende können zum Jahresende maximal 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Die für die Basisrente abzugsfähigen Anteile davon steigen jährlich um 2%. Ab 2025 sind somit die gesamten Beiträge für die Rürup-Rente steuerlich absetzbar. Wird die Rente später ausgezahlt, sind die Zahlungen im Gegenzug steuerpflichtig.

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Autor: Altersvorsorge-Rente | 06.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Rürup-Rente


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