Kann ich meine Riester-Rente vererben?
Vorsorge vererben, Riester-Vorteile nutzen
Bevor Sie eine Riester Rente abschließen, empfiehlt es sich die Kriterien zur Vererbung Ihrer Altersvorsorge zu prüfen. Denn abhängig vom gewählten Riester-Produkt, bedingen sich wiederum unterschiedliche Folgen für Ihre Erben. Prinzipiell können Sie Ihre Hinterbliebenen mit Ihrer Riester-Rente beerben. Allerdings müssen hierbei Ihre Beiträge von den staatlichen Zuschüssen getrennt betrachtet werden. Denn die staatliche Förderung ist bisher allein an den Ehegatten übertragbar.
Weitere Erbkonditionen Ihrer privaten Rente ergeben sich aus dem Riester-Produkt. Häufig sind gesonderte Vertragsbedingungen abzumachen. Bei Familien kann etwa über eine vereinbarte Rentengarantiezeit die Zahlung der zusätzlichen Altersvorsorge an den Erbberechtigten ermöglicht werden. Bedingung: der Versicherungsnehmer stirbt vor Ablauf der ausgemachten Garantiedauer. Auch eine Hinterbliebenenrente ist möglich.
Wichtig ist, alle Möglichkeiten vor dem Vertragsabschluss auszuloten. Informationen rund um die Möglichkeiten der Riester-Rente können Sie im Vergleich auf altersvorsorge-rente.net anfordern.
Autor: Altersvorsorge-Rente | 23.06.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester-Rente

