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Altersvorsorge und Rente

Rente mit 67

Wen betrifft die Rente ab 67?

Mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes ist auch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von bisher 65 Jahren auf nunmehr 67 Jahren einhergegangen, deshalb Rente mit 67. Zu dieser rentenpolitischen Maßnahme war Vater Staat gezwungen, um angesichts der steigenden Lebenserwartung bei gleichzeitig sinkenden Geburtenzahlen die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele weiterhin einhalten zu können. Nachhaltigkeit ist hierbei von großer Bedeutung gewesen. Und so trägt diese Maßnahme dazu bei, die finanzielle Basis und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewogenen und fortwährend zu sichern.

Im Kern der neuen Bestimmungen wird also die Altersgrenze für die Regelaltersrente zw. 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt ab dem Jahr 2012 zunächst in Ein-Monats-Schritten, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947. Ab 2024 erfolgt die Anhebung dann im Zwei-Monats-Rhythmus, so dass die Regelaltersgrenze von 67 Jahren nunmehr für alle Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt. Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze gibt es nur für diejenigen, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und verbindlich vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Auch wer ein Anpassungsgeld für entlassene Bergbauarbeitnehmer bezogen hat, ist von den Neuregelungen zur Altersgrenze ausgenommen.


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