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Altersvorsorge und Rente

08.04.08

Rente mit 67

Wen betrifft die Rente ab 67?

Mit der Änderung des Alterseinkünftegesetzes ist auch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von bisher 65 Jahren auf nunmehr 67 Jahren einhergegangen, deshalb Rente mit 67. Zu dieser rentenpolitischen Maßnahme war Vater Staat gezwungen, um angesichts der steigenden Lebenserwartung bei gleichzeitig sinkenden Geburtenzahlen die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele weiterhin einhalten zu können. Nachhaltigkeit ist hierbei von großer Bedeutung gewesen. Und so trägt diese Maßnahme dazu bei, die finanzielle Basis und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewogenen und fortwährend zu sichern.

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