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Altersvorsorge und Rente

Entfall der Steuerfreiheit beachten

Daten des Vertragsabschlusses beachten

Häufige Formen der privaten Altersvorsorge sind die Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Prinzipiell unterscheiden sie sich darin, dass die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung in der Regel als Einmalzahlung erfolgt, wohingegen bei der privaten Rentenversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt wird.

Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag nach dem 01.01.2005 abgeschlossen haben oder jetzt einen Vertrag abschließen möchten, gilt für Sie die Steuerfreiheit nicht mehr. Denn laut Gesetzgeber zählen die oben genannten Vorsorgemodelle zu den „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, die im Gegensatz zu den „Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung im Alter“ nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Dies gilt nur noch für gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge, für Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse, für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. für Ärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte) und für Leibrentenversicherungsbeiträge („Rürup-Rente" bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004).

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Autor: Altersvorsorge-Rente | 04.03.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge


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