Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Einfach, unbürokratisch und steuerlich klar geregelt
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Säulen der Altervorsorge. Und sie hat durch das jüngst immer weiter sinkende Versorgungsniveau bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch an Bedeutung hinzugewonnen. Wie interessant eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung sein kann, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.
Fünf Durchführungswege sind in Deutschland per Gesetz zur Umsetzung einer bAV zugelassen:
- Pensionszusage – besonders flexibel weil allein arbeitgeberfinanziert
- Unterstützungskasse - besonders effektiv bei unbegrenzter Beitragshöhe
- Direktversicherung - einfach, unbürokratisch und steuerlich klar geregelt
- Pensionskasse - breitgefächert und sicherer
- Pensionsfonds - flexibel und renditeorientiert
Welches Versorgungsmodell für Sie das Richtige ist, hängt zum einen von den individuellen Möglichkeiten und Zielen des Betriebs ab und zum anderen von den persönlichen Bedürfnissen des Arbeitnehmers. Wir unterstützen Sie dabei, das für Ihre Verhältnisse optimale Modell zu finden und dieses unbürokratisch und professionell einzuführen.
Autor: Altersvorsorge-Rente | 08.02.2008 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersvorsorge

